CUPREGLEMENT
Zweck: Zur Förderung der Regattatätigkeit der Piratenklasse in der Schweiz wird seit 1969 unter dem Patronat der Schweizerischen Piratenvereinigung der Schweizer-Piraten-Cup ausgetragen. Der Piratencup ist ein Steuermannspreis und wird am Ende der Saison anlässlich der Mitgliederversammlung dem erfolgreichsten Steuermann als Jahreswanderpreis übergeben. Der Piratencup kann nicht endgültig gewonnen werden.
Teilnahme: Jeder Steuermann ist teilnahmeberechtigt, sofern er bis spätestens vor dem Start zur ersten gültigen Wettfahrt eines laufenden Jahreswettbewerbes Mitglied der SPV geworden ist.
Wertung: Für den Cup zählen sechs Schwerpunkt-Regattaserien, wovon die erste als Ersatz-Cupwettfahrt zählt. Die Ersatz-Cupwettfahrt wird im Cup bewertet wenn:
A: eine Cupwettfahrt nicht zustande gekommen ist.
B: Wenn an einer Cupwettfahrt nur ein Lauf ausgesegelt wurde, an der Ersatz-Cupwettfahrt jedoch zwei oder mehr Läufe gewertet werden konnten.
C: Werden an mehreren Cupwettfahrten kein oder nur ein Lauf gesegelt, wird die erste Wettfahrt durch die Ersatz-Cupwettfahrt ersetzt.
Für den Cup ausgewertet werden 5 Wettfahrtreihen, wovon das schlechteste Ergebnis als Streichresultat wegfällt. In den Jahren mit einer Schweizermeisterschaft wird diese im Cup mitbewertet. Der Sieger jeder Regattaserie erhält eine Punktzahl, die der Zahl der gestarteten Steuerleute entspricht. Jeder folgende Rang erhält einen Punkt weniger als der jeweils vorangegangene. Steuerleute, die nicht der SPV angehören werden ebenfalls gewertet, in der Gesamtrangliste aber nicht berücksichtigt.
Beispiel: am Start 18 Boote.
1. Rang = 18 Punkt
2. Rang = 17 Punkte
letzter Rang = 1 Punkt
Bei Punktgleichheit erhält derjenige den bessern Rang der:
1. an mehr Regatten teilgenommen hat.
2. Sich öfter vor dem andern platziert hat. (unter Berücksichtigung aller 5 Wettfahrten)
3. Die gleiche Punktzahl in Regatten mit kleinerer Beteiligung erworben hat.
Besuchte, aber wegen Windmangel nicht zustande gekommene Wettfahrten werden als Teilnahme mitgerechnet. Für die Bewertung gelten die offiziellen Ranglisten der betreffenden Wettfahrtleitungen. Die Ranglisten müssen von der SPV gemäss diesem Reglement redigiert werden. Gewinner des Piratencups wird der Steuermann mit der höchsten Jahrespunktzahl.
Massgebende Wettfahrten: Die Mitgliederversammlung der SPV legt jeweils die für die kommende Saison in Frage kommenden Schwerpunktregatten fest. Es können nur Regatten gewertet werden, die auf Schweizer Seen und den anschliessenden Grenzgewässern stattfinden.
Ausgefallene Wettfahrten: Die erste, wegen Windmangel ausgefallene Regattaserie wird durch die Ersatz-Cupwettfahrt ersetzt. Weitere wegen Windmangel nicht ausgetragene Wettfahrten werden nicht wiederholt. Der Cup gilt als ausgetragen wenn mindestens drei gültige Läufe gesegelt wurden.
Rangpreise: Für den ersten Drittel der gewerteten Steuerleute und deren Vorschoter sofern diese der SPV angehören werden Rangpreise vergeben sofern diese mindestens an drei Wettfahrtserien teilgenommen haben. Mannschaften, die alle Wettfahrten inklusive Ersatzwettfahrt gesegelt haben und an eventuell ausgefallenen Regatten anwesend waren erhalten, falls sie nicht preisberechtigt sind, einen Aufmunterungspreis.
Allgemeines: Die Wertungslisten werden vom Vorstand der SPV geführt.
Der Wanderpreis muss gereinigt und graviert jeweils 14 Tage vor der nächsten Mitgliederversammlung dem Präsidenten der SPV abgegeben werden.
Das vorliegende Reglement kann von jeder Mitgliederversammlung geändert oder ergänzt werden. Die Mitgliederversammlung beschliesst auch über den Wanderpreis falls einmal keine Wertung zustande kommt oder bei Auflösung der SPV. Für Regatten mit beschränkter Teilnehmerzahl gilt die Cuprangliste (Steuermann) des Vorjahres als Kriterium für die Qualifikation.
Schweizerische Piratenvereinigung SPV
Der Vorstand
Stand vom 8. November 1994
(ältere Aktualisierungen: 1. November 1988 / Februar 1984 / 10. Februar 1978)